EStG § 4 Abs 4, § 20
Aufwendungen für den privaten Flugsport einschließlich der Flüge zur Erhaltung der Pilotenlizenz gehören auch dann nicht zu den abziehbaren Fortbildungskosten, wenn die beim Fliegen gewonnenen Erfahrungen für die Berufsausübung (hier: eines Mitarbeiters an einem Forschungsinstitut für Luft- und Raumfahrt, der überwiegend an Flugmodellen im Windkanal arbeitet) nützlich sind.