EStG: § 2
Das Kommunalleasing ist dadurch gekennzeichnet, daß der Leasinggeber auf dem Grund und Boden einer Körperschaft öffentlichen Rechts, idR einer Gemeinde, ein Gebäude in der Rechtsform eines Superädifikates oder Baurechtes errichtet und dieses an die Körperschaft im Leasingweg vermietet.