MSchG § 13
UWG § 9 Abs 3
Soweit ein Verein, der sich als politischer Gegner der Raiffeisenorganisation auffaßt, in seinen Publikationen nur den Namen des „Ideenträgers“ Raiffeisen erwähnt oder sich (kritisch) mit der Raiffeisenorganisation und deren einzelnen Mitgliedern auseinandersetzt, liegt kein kennzeichenmäßiger Gebrauch der Marke „Raiffeisen“ vor; anders aber, wenn der Verein den Begriff „Raiffeisen neu“ als Bezeichnung seiner Bewegung anstelle des registrierten Vereinsnamens verwendet.