vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Technisches Büro auf dem Gebiet der Innenarchitektur; Einkunftsart

SteuerrechtErlassrundschauRdW 1990, 301 Heft 7 v. 1.7.1990

EStG: §§ 22, 23

Innenarchitekten (Innenraumgestalter) sind einkommensteuerlich den Freiberuflern zuzurechnen, wenn die Tätigkeit entwe-

Seite 301


Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!