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Zeitpunkt der Gewinnrealisierung bei Lieferung von Industrieanlagen mit ausstehender Montageüberwachung

SteuerrechtErlassrundschauRdW 1990, 300 Heft 7 v. 1.7.1990

EStG: § 4 Abs 1, § 6

Die Gewinnrealisierung tritt grundsätzlich mit der Veräußerung oder dem sonstigen Ausscheiden von Wirtschaftsgütern aus dem Betriebsvermögen ein (Abschn 33 Abs 1 EStR 1984).

Dies ist bei Kaufverträgen im Zeitpunkt der Übertragung des (wirtschaftlichen) Eigentums am Kaufgegenstand - genauer: Übergang der Preisgefahr bei zufälligem Untergang des Kaufgegenstands - der Fall (vgl ÖStZ 1987, 242, und Abschn 33 Abs 2 EStR). Auch bei Herstellungsvorgängen ist - als spätester Zeitpunkt - grundsätzlich der Zeitpunkt der Lieferung des Fertigungsproduktes für die Gewinnrealisierung maßgebend. Bei Erbringung abgrenzbarer Teilleistungen ist der Gewinn bereits

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