GmbHG §§ 25, 35 Abs 1 Z 6
Für die gerichtliche Geltendmachang von Schadenersatzansprüchen gegen ehemalige Geschäftsführer einer GmbH bedarf es als materiell-rechtlicher Voraussetzung einer Beschlußfassung der Gesellschafter. Dies gilt auch bei Geltendmachung durch den Liquidator der aufgelösten Gesellschaft.