EStG § 4 Abs 4, § 16 Abs 1, § 20
Sowohl Tages- (Frankfurter Allgemeine, Frankfurter Rundschau, Süddeutsche Zeitung) als auch Wochenzeitungen (hier: „Der Spiegel“ und „Die Zeit“) gehören zu den nichtabzugsfähigen Lebenshaltungskosten. Beide Zeitschriften berichten über allgemein interessierende Themen aus Politik, Wirtschaft, Gesellschaft, Kultur, Sport und anderen Bereichen.