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Tages- und Wochenzeitung auch bei Journalisten (Kulturkritiker) keine Betriebsausgaben oder Werbungskosten

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 1990, 275 Heft 6 v. 1.6.1990

EStG § 4 Abs 4, § 16 Abs 1, § 20

Sowohl Tages- (Frankfurter Allgemeine, Frankfurter Rundschau, Süddeutsche Zeitung) als auch Wochenzeitungen (hier: „Der Spiegel“ und „Die Zeit“) gehören zu den nichtabzugsfähigen Lebenshaltungskosten. Beide Zeitschriften berichten über allgemein interessierende Themen aus Politik, Wirtschaft, Gesellschaft, Kultur, Sport und anderen Bereichen.

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