KV Versicherungsangestellte/Innendienst: § 38
1. Auch bei Erhebung einer Klage eines begünstigten Behinderten auf Fortbestand des Arbeitsverhältnisses bestimmen sich von der Beendigung des Arbeitsverhältnisses abhängige Fristen nach dem Zeitpunkt, zu dem durch die seinerzeitige Auflösungserklärung das Arbeitsverhältnis wegen Vorliegens der hiefür notwendigen Voraussetzungen beendet wurde.