vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Geltendmachung von Geschäftsführeransprüchen im arbeits- und sozialgerichtlichen Verfahren

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 1990, 261 Heft 6 v. 1.6.1990

ASGG §§ 37, 51 Abs 3

1. Ein Gerichtshof erster Instanz ist als Arbeits- und Sozialgericht nur dann sachlich unzuständig, wenn die anhängig gemachte Rechtssache keine Arbeits- und Sozialrechtssache ist und entweder vor ein Bezirksgericht oder einen anderen Gerichtshof erster Instanz gehört.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!