Kaum eine einzelne gesetzliche Bestimmung hat in der jüngsten Zeit die Gerichte so viel beschäftigt wie das durch § 3 a NVG geregelte Verbot des Verkaufs unter dem Einstandspreis. Dem OLG Wien (veröffentlicht in diesem Heft, Seite 255) lag nun ein weiterer Aspekt zur Entscheidung vor. Eine österr Tochtergesellschaft einer deutschen Gesellschaft hat von dieser bezogene Waren zwar jedenfalls über ihrem eigenen, möglicherweise aber unter dem Einstandspreis ihrer Muttergesellschaft verkauft. Das HG Wien hat unter Berufung auf Prunbauer 1) festgestellt, daß es nicht auf den Einstandspreis der verkaufenden (inländischen) Tochtergesellschaft, sondern auf den (Konzerneinstands-)Preis der (ausländischen) Muttergesellschaft ankommt. Nach Prunbauer 1) stellt es eine Umgehung des § 3 a NVG an, wenn innerhalb eines Konzerns ohne oder nur mit einer symbolischen Spanne weiterveräußert wird; innerhalb eines Konzerns müsse daher der Einstandspreis analog dem OECD-Musterabkommen über die steuerliche Behandlung von Konzernverrechnungspreisen berechnet werden. Diese - im übrigen völlig unbegründet gebliebene Ansicht - hat das OLG Wien zu Recht abgelehnt.