Kleider und Kosmetika auch bei Schauspielern und Fernsehansagerinnen nicht abzugsfähig; Verlagerung von Aufwendungen der Lebensführung in einem einkommensteuerrechtlich relevanten Bereich
SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 1990, 175 Heft 5a v. 1.5.1990