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Abweichendes Wirtschaftsjahr vor Eintragung ins Handelsregister nur bei Kapitalgesellschaft möglich

SteuerrechtErlassrundschauRdW 1990, 174 Heft 5a v. 1.5.1990

KStG: § 4 Abs 1; § 7 Abs 6 iVm § 2 Abs 6 und 7 EStG

Eine Personenhandelsgesellschaft ist vor der Eintragung ins Handelsregister von der Gewinnermittlung nach § 5 EStG ausgeschlossen und hat daher ihren Gewinn nur im Rahmen eines am 31. 12. endenden Wirtschaftsjahres zu ermitteln (vgl VwGH 26. 4. 1989, 89/14/0015).

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