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Einbringung eines Betriebes mit Grund und Boden bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs 1 EStG

SteuerrechtErlassrundschauRdW 1990, 173 Heft 5a v. 1.5.1990

StruktVG: Art I oder III

EStG: § 6 Z 14

Die Einbringung eines Betriebes in eine Kapitalgesellschaft ist dem Grunde nach ein Tauschvorgang iSd § 6 Z 14 EStG 1988. Die Einbringung zu Buchwerten nach Abschn 33 EStR 1984 oder nach Art I oder III StruktVG stellt sich demgegenüber aber als Ausnahme vom Tauschgrundsatz dar. Es liegt - wie die Erläut zu § 6 Z 14 EStG 1988, 621 BlgNR 17. GP betonen - in diesem Fall ein bloßer Wechsel des Rechtskleides vor.

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