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Gründung und Besteuerung einer liechtensteinischen Familienstiftung

SteuerrechtErich IgerzRdW 1990, 170 Heft 5a v. 1.5.1990

Durch die von Wiesner in RdW 1989, 345 ff veröffentlichte Abhandlung "Vermögensverlagerung auf liechtensteinische Familienstiftungen" ist klargestellt, daß der Stiftung nach liechtensteinischem Recht nur in besonderen Fällen die Anerkennung durch die österr Finanzverwaltung versagt werden kann. Sehr bedeutsam ist die Feststellung, daß die Stiftung nach liechtensteinischem Recht als juristische Person ausländischen Rechts anerkannt ist und deren Errichtung durch einen Inländer keinen Mißbrauch von Formen und Gestaltungsmöglichkeiten des bürgerlichen Rechtes darstellt und auch abgabenrechtlich trotz des Fehlens eines tauglichen österr Stiftungsrechtes nicht dem Stifter zuzurechnen ist. Nachfolgend werden noch verschiedene Details zum gegenständlichen Thema angeführt und auch hinsichtlich der Zuwendungen aus der Stiftung Gründe dargelegt, die den Auffassungen des BMF entgegenstehen.

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