Stellungnahme zu einem Erlaß des BMF
Für vermietete Gebäude kann ein Investitionsfreibetrag nur geltend gemacht werden, „wenn der ausschließliche Betriebsgegenstand die gewerbliche Vermietung von Wirtschaftsgütern ist“ (§ 10 Abs 3 EStG). Nach einem Erlaß des BMF (30. 10. 1989, GZ H 2623/1/1-IV/6/89)