AngG § 27 Z 1
Die Entlassung des Prokuristen einer Bank ist gerechtfertigt, wenn dieser sich unter Mißbrauch des ihm eingeräumten Vertrauens Zugang zu für ihn nicht bestimmten Dokumenten verschaffte und sich in seiner Wohnung ein umfangreiches „Archiv“ aus widerrechtlich beschafften, vertraulichen Unterlagen des Arbeitgebers sowie solchen mit schutzwürdigen persönlichen Daten anderer Mitarbeiter anlegte.