JN § 19 Z 2
Pflegt ein Richter nicht nur mit dem Kläger und der Mehrzahl der Zeugen, die von diesem geführt wurden, das Du-Wort, sondern gehören darüber hinaus zwei dieser Zeugen auch zu seinem näheren Freundeskreis, so ist zumindest der Anschein der Besorgnis begründet, daß die Beweiswürdigung von diesem Naheverhältnis beeinflußt werden könnte und es ist seine Ablehnung wegen Befangenheit gerechtfertigt.