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Überstundenabgeltung durch Überlassung eines Personalcomputers; Überstundenberücksichtigung bei Sonderzahlungen und Abfertigung

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 1990, 166 Heft 5a v. 1.5.1990

AngG § 23

KV Handelsangestellte: GehO B, C

1. Wird dem Arbeitnehmer zur Abgeltung von Überstunden ein vom Arbeitgeber geleaster Personalcomputer zur (auch privaten) Nutzung überlassen, so wird die Gültigkeit dieser Vereinbarung nicht von der Frage berührt, ob die Überlassung den mit dem Leasinggeber geschlossenen Vereinbarungen entspricht.

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