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Beendigung der Organmitgliedschaft und Anspruch auf Insolvenz-Ausfallgeld

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 1990, 162 Heft 5a v. 1.5.1990

IESG § 1 Abs 6 Z 2

Die Organstellung als GmbH-Geschäftsführer kann zwar auch durch Zurücklegung der Geschäftsführungsbefugnis beendet werden, jedoch handelt es sich dabei um eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung, die gegenüber demjenigen Organ der Gesellschaft abzugeben ist, das für die Bestellung zuständig ist.

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