vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Insolvenz-Ausfallgeld für Kosten

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 1990, 162 Heft 5a v. 1.5.1990

IESG § 1 Abs 2 Z 4

Kosten, die zur Durchsetzung vermeintlicher, objektiv aber nicht aufrechter Ansprüche aufgewendet wurden (wenn also mehr eingeklagt als zugesprochen wurde), sowie Kosten, die zur Durchsetzung zwar aufrechter, aber ausgeschlossener Ansprüche aufgewendet wurden, sind nicht gesichert iSd § 1 Abs 2 IESG.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!