I. Der Ausgangsfall
Unter dem Titel „Verschuldensunabhängige Arbeitgeberhaftung bei Schädigung eines Dritten“ wurde in RdW 1989, 342, die E des OGH vom 24. 5. 1989, 9 Ob 139/89, veröffentlicht, in der die Haftung des Arbeitgebers nach § 1014 ABGB auch für jene Aufwendungen eines Dienstnehmers bejaht wurde, die dadurch entstehen, daß er in Erfüllung eines Dienstgeberauftrages einem Dritten schadenersatzpflichtig wird. Im Anlaßfall hatte ein Lehrling im Zuge einer dienstlichen Verrichtung mit seinem Dienstfahrrad einen Verkehrsunfall allein verschuldet und war einem Dritten für dessen Schaden an seinem PKW ersatzpflichtig geworden. Die Lektüre dieser E führt zur Überlegung, ob nicht dieselben Grundsätze anzuwenden wären, wenn der geschädigte Dritte nicht ein völlig Außenstehender, sondern ein Arbeitskollege ist. Hat der Arbeitnehmer, der einem Arbeitskollegen in Ausübung seiner arbeitsvertraglich geschuldeten Tätigkeit schadenersatzpflichtig wird, in diesem oder einem geminderten (§ 2 DNHG analog) Umfang gegen seinen Arbeitgeber einen Ersatzanspruch nach § 1014 ABGB?