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Mengenrabatt - Handelsüblichkeit der Vertriebsform

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1990, 157 Heft 5a v. 1.5.1990

RabG: § 1 Abs 2, § 7

Auch eine besondere Vertriebsform (hier: Versandhandel) kann bei der Handelsüblichkeit eines Mengenrabatts zu berücksichtigen sein.

OGH 5. 12. 1989, 4 Ob 122/89*)*)Eingesandt von RA Dr. F. Prunbauer, am Verfahren beteiligt.

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