ABGB § 1336
GBG § 14 Abs 2
Anders als bei einer Konventionalstrafe handelt es sich bei einer durch Vereinsorgane auszusprechenden Vereinsstrafe nicht um (pauschalierten) Schadenersatz; eine Sicherung einer künftigen Vereinsstrafe durch eine Höchstbetragshypothek ist daher nicht möglich.