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Keine Sicherung einer künftigen Vereinsstrafe durch Höchstbetragshypothek

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1990, 153 Heft 5a v. 1.5.1990

ABGB § 1336

GBG § 14 Abs 2

Anders als bei einer Konventionalstrafe handelt es sich bei einer durch Vereinsorgane auszusprechenden Vereinsstrafe nicht um (pauschalierten) Schadenersatz; eine Sicherung einer künftigen Vereinsstrafe durch eine Höchstbetragshypothek ist daher nicht möglich.

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