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Neue Entwicklungen in der Kontrolle des Vergabewesens des Bundes

WirtschaftsrechtBrigitte GutknechtRdW 1990, 150 Heft 5a v. 1.5.1990

Mit der Einrichtung einer Vergabekontrollkommission (VKK) beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten (BMW)1)1)Grundlage für die Tätigkeit der VKK sind das vom BMW erlassene Statut einer Vergabekontrollkommission vom 2. 2. 1990, BMW 15.760/84-XI/8/89, eine von der VKK zu beschließende Geschäftsordnung, die der Genehmigung des BMW bedarf, sowie eine vom Vorsitzenden zu bestimmende Geschäftseinteilung. wurde - zusammen mit den Bestrebungen nach einer Überarbeitung und inhaltlichen Verbesserung der rechtlichen Grundlagen der Bundesvergabe2)2)Vgl die Vergabeordnung für öffentliche Bauaufträge (VOöB), verbindlich erklärt am 23. 3. 1989, BMW 805.046/2-VI/12-49. Das Normungsinstitut ist ferner im Begriff, die ÖNORM A 2050 zu überarbeiten. ein wichtiger Schritt in Richtung auf mehr Transparenz, Wettbewerb und Rechtssicherheit in diesem für Staat und Wirtschaft gleichermaßen höchst bedeutsamen Gebiet getan. Damit hat das BMW der Einsicht3)3)Vgl insb Aicher, Schlußbericht des Forschungsprojekts „Vergabe von Bauleistungen“ in: Korinek/Rill (Hg), Zur Reform des Vergaberechts (1985), 197 (443 ff). Rechnung getragen, daß die herkömmlichen Rechtsschutzeinrichtungen gegenüber der Verwaltung in Vergabeangelegenheiten nicht ausreichend greifen, da sie auf die Hoheitsverwaltung zugeschnitten sind, und daß die übrigen Mittel der Kontrolle der Verwaltung (wie die Rechnungshofkontrolle und die parlamentarische Kontrolle sowie die Mißstandskontrolle durch die Volksanwaltschaft) nur punktuell wirksam werden und überdies primär auf die Mobilisierung der öffentlichen Meinung hin konzipiert sind, nicht aber auf eine kontinuierliche Überwachung und auf die Beurteilung komplexer Sachfragen. Zudem wird ein bedeutsamer Teil der Vergabe öffentlicher Aufträge über sogenannte ausgegliederte Rechtsträger4)4)Vgl zu den ausgegliederten Rechtsträgern Funk (Hg), Die Besorgung öffentlicher Aufgaben durch Privatrechtssubjekte (1981). abgewickelt, die zwar der Rechnungshofkontrolle unterliegen, deren sonstiges Kontrollsystem aber hauptsächlich dem Gesellschaftsrecht entstammt.

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