Mit der Einrichtung einer Vergabekontrollkommission (VKK) beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten (BMW)1) wurde - zusammen mit den Bestrebungen nach einer Überarbeitung und inhaltlichen Verbesserung der rechtlichen Grundlagen der Bundesvergabe2) ein wichtiger Schritt in Richtung auf mehr Transparenz, Wettbewerb und Rechtssicherheit in diesem für Staat und Wirtschaft gleichermaßen höchst bedeutsamen Gebiet getan. Damit hat das BMW der Einsicht3) Rechnung getragen, daß die herkömmlichen Rechtsschutzeinrichtungen gegenüber der Verwaltung in Vergabeangelegenheiten nicht ausreichend greifen, da sie auf die Hoheitsverwaltung zugeschnitten sind, und daß die übrigen Mittel der Kontrolle der Verwaltung (wie die Rechnungshofkontrolle und die parlamentarische Kontrolle sowie die Mißstandskontrolle durch die Volksanwaltschaft) nur punktuell wirksam werden und überdies primär auf die Mobilisierung der öffentlichen Meinung hin konzipiert sind, nicht aber auf eine kontinuierliche Überwachung und auf die Beurteilung komplexer Sachfragen. Zudem wird ein bedeutsamer Teil der Vergabe öffentlicher Aufträge über sogenannte ausgegliederte Rechtsträger4) abgewickelt, die zwar der Rechnungshofkontrolle unterliegen, deren sonstiges Kontrollsystem aber hauptsächlich dem Gesellschaftsrecht entstammt.