Am 25. 4. 1990 wurde das Erwerbsgesellschaftengesetz - EGG im Nationalrat beschlossen. Das Gesetz wurde gegenüber der RV (s RdW 1990, 133) um zwei Bestimmungen ergänzt; einerseits durch eine Änderung des Handelskammergesetzes (Ergänzung der eingetragenen Erwerbsgesellschaften in § 1 Abs 1 und § 3 Abs 2), andererseits durch Aufnahme einer Übergangsbestimmung als § 10 (bereits abgedruckt in RdW 1990, 144).