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Erwerbsgesellschaftengesetz - Änderungen gegenüber der Regierungsvorlage

WirtschaftsrechtRdW 1990, 148 Heft 5a v. 1.5.1990

Am 25. 4. 1990 wurde das Erwerbsgesellschaftengesetz - EGG im Nationalrat beschlossen. Das Gesetz wurde gegenüber der RV (s RdW 1990, 133) um zwei Bestimmungen ergänzt; einerseits durch eine Änderung des Handelskammergesetzes (Ergänzung der eingetragenen Erwerbsgesellschaften in § 1 Abs 1 und § 3 Abs 2), andererseits durch Aufnahme einer Übergangsbestimmung als § 10 (bereits abgedruckt in RdW 1990, 144).

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