vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Vertretung und Haftung der Gesellschafter einer GesBR bei Versicherungsverträgen

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1990, 110 Heft 4a v. 1.4.1990

ABGB §§ 1175, 1188

EVHGB: Art 8 Nr 1

Wird eine Versicherung vom Geschäftsführer einer GesbR in deren Namen geschlossen, sind die Gesellschafter Versicherungsnehmer und Prämienschuldner; sie haften für offene Versicherungsprämien solidarisch.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!