EStG § 107
Auch eine fehlerhafte rechtskräftige E eines Bezirksgerichtes über die Erhöhung des Hauptmietzinses ist für die Abgabenbehörde bindend. Der Erhöhungstatbestand des MRG ist keine Vorfrage iSd § 116 BAO.
VwGH 21. 12. 1989, 89/14/0203
EStG § 107
Auch eine fehlerhafte rechtskräftige E eines Bezirksgerichtes über die Erhöhung des Hauptmietzinses ist für die Abgabenbehörde bindend. Der Erhöhungstatbestand des MRG ist keine Vorfrage iSd § 116 BAO.
VwGH 21. 12. 1989, 89/14/0203