Ein Rechtsanwalt fragte an, ob im Falle der Anschaffung eines Klein-LKW oder eines Kleinbusses der Vorsteuerabzug und ein Investitionsfreibetrag auch dann in Anspruch genommen werden können, wenn auch mit einem PKW das Auslangen gefunden werden könnte.
Das BMF bejahte diese Frage mit Erl vom 22. 11. 1989, GZ H 2611/1/1-IV/9/89: