vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Änderungen bei der Lohnverrechnung auf Grund des AbgÄG 1989

SteuerrechtErlassrundschauRdW 1990, 96 Heft 3 v. 1.3.1990

Mit Erl 11. 1. 1990, GZ 07 0104/1-IV/7/90 hat das BMF die Lohnverrechnungsrichtlinien 1989 (AÖF 1989/191, vgl RdW 1989, 37) wie folgt ergänzt:

1. Dienstreisen (§ 26 Z 4 EStG)

Das Tagesgeld für Inlandsdienstreisen beträgt ab 1990 einheitlich 360 S pro Tag. Bis zu einer Reisedauer von 3 Stunden steht kein steuerfreies Tagesgeld zu. Dauert eine Dienstreise länger als 3 Stunden, ist für jede angefangene Stunde ein Zwölftel zurechnen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!