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Eigenverbrauch und Vorsteuerverlust aus verdeckten Gewinnausschüttungen innerhalb der Unternehmerkette - verfassungswidrig?

SteuerrechtW. D.RdW 1990, 95 Heft 3 v. 1.3.1990

Zu einem Eigenverbrauch innerhalb der Unternehmerkette kommt es - nach dem Gesetzeswortlaut - bei verdeckten Gewinnausschüttungen an den Gesellschafter, zB bei verbilligter Warenlieferung an die Muttergesellschaft. Nach Meinung des BFH ist auch bei Personengesellschaften Eigenverbrauch möglich: Eine Bauunternehmens-KG hatte für den Unternehmensbereich der Gesellschafter „unentgeltlich“ ein Gebäude errichtet; ertragsteuerlich wurde eine entsprechende Entnahme ausgewiesen. Der BFH nahm auch umsatzsteuerrechtlich - entgegen seiner früheren Rsp - eine Entnahme, also Eigenverbrauch, an (BStBl 1984 II 169). In einer Einzelerledigung hat das BMF den Eigenverbrauch zwischen Gesellschaft und Gesellschafter ebenfalls bestätigt (anders wohl Kranich/Siegl/Waba, Kommentar, § 1, Tz 180, die als Beispiel für einen Eigenverbrauch von Personengesellschaften bloß Sachspenden und ähnliches anführen und ansonsten einen Leistungsaustausch annehmen).

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