vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Mutterschutzfrist nach vorzeitiger Entbindung

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 1990, 90 Heft 3 v. 1.3.1990

MSchG § 5 Abs 1

ASVG § 162 Abs 2

Die Schutzfrist nach § 3 Abs 1 MSchG wird dann nicht iSd § 5 Abs 1 letzter Satz MSchG verkürzt, wenn sie unter Berücksichtigung eines Beschäftigungsverbotes nach § 3 Abs 3 MSchG insgesamt acht Wochen beträgt. In diesem Fall verlängert sich daher die achtwöchige Schutzfrist nach der Entbindung nicht und damit auch nicht die Frist, für die Wochengeld zu bezahlen ist.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!