ASGG § 50 Abs 2
Auch das einzelne (überstimmte) Betriebsratsmitglied ist zur Einbringung einer Klage auf Feststellung der Nichtigkeit eines mehrheitlich gefaßten Beschlusses des Betriebsrates wegen schwerwiegender Verfahrensmängel berechtigt.
ASGG § 50 Abs 2
Auch das einzelne (überstimmte) Betriebsratsmitglied ist zur Einbringung einer Klage auf Feststellung der Nichtigkeit eines mehrheitlich gefaßten Beschlusses des Betriebsrates wegen schwerwiegender Verfahrensmängel berechtigt.