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Kein volles Dienstjahr bei am 2. Jänner begonnenem Arbeitsverhältnis

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 1990, 88 Heft 3 v. 1.3.1990

AngG § 23 Abs 1

Die für das Entstehen eines Abfertigungsanspruches gem § 23 Abs 1 AngG geforderte Mindestdienstzeit von drei Jahren wird durch ein vom 2. 1. 1985 bis 31. 12. 1987 dauerndes Arbeitsverhältnis nicht erreicht.

OGH 6. 12. 1989, 9 Ob A 317, 318/89 (OLG Wien 19. 7. 1989, 33 Ra 78/89; KG Wiener Neustadt 6. 3. 1989, 4 Cga 720/88)

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