GmbHG: §§ 42 Abs 5 u 6, 75, 78
ZPO § 20
Der streitgenössische Nebenintervenient ist auch gegen den Willen der Hauptpartei zur Erhebung von Rechtsmitteln befugt.
GmbHG: §§ 42 Abs 5 u 6, 75, 78
ZPO § 20
Der streitgenössische Nebenintervenient ist auch gegen den Willen der Hauptpartei zur Erhebung von Rechtsmitteln befugt.