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Abschließende Bemerkungen zur vorstehenden Erwiderung von Hon.-Prof. Dr. Alfred Duschanek

WirtschaftsrechtHarald E. TrettenbreinRdW 1990, 76 Heft 3 v. 1.3.1990

Mit Freude stelle ich fest, daß Duschanek - entgegen seiner Rhetorik - in wesentlichen Punkten meiner Argumentation folgt: Es ist wohl als Zustimmung zur von mir vertretenen Meinung, die in „einschlägigen (Wirtschafts-)- Kreisen herrschenden Wertvorstellungen“ können nicht allein ausschlaggebend dafür sein, was dem Schutzbereich des DSG unterzuordnen ist, zu werten, wenn Duschanek nun ausführt, daß zweifellos die Einstellung aller berührten Kreise zu berücksichtigen sei.

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