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Keine Zurückverweisung durch ersatzlose Bescheidaufhebung; Voraussetzung für vorläufige Bescheide wegen Liebhaberei

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 1990, 64 Heft 2 v. 1.2.1990

BAO § 289 Abs 2

Eine Bescheidaufhebung iSd § 289 Abs 2 BAO ist nur dann als Sachentscheidung iSd Abs 1 dieser Bestimmung anzusehen, wenn in dieser Sache keine E in Betracht kommt. Mit der ersatzlosen Aufhebung eines Bescheides über die einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung (wegen Liebhaberei) entspricht die FLD diesem Gebot nicht.

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