UStG § 2
Die Übertragung eines Unternehmens gegen Versorgungsrente stellt keinen steuerbaren Vorgang dar, weil einer derartigen Übertragung kein Leistungsaustausch zugrunde liegt. Für die Beurteilung, ob eine Versorgungsrente anzunehmen ist, sind die zum Ertragsteuerrecht entwickelten Grundsätze maßgeblich (s dazu VwGH 28. 4. 1987, 86/16/0175; 17. 2. 1988, 857 13/0047).