EStG § 4 Abs 1, § 6 Z 2
Die Unsicherheit bis zur bescheidmäßigen Festsetzung einer Prämie gem § 5 Abs 4 InvEG (für die Erteilung von Aufträgen an Behindertenwerkstätten) ist nicht größer als die Unsicherheit, die eine privatrechtliche Forderung trifft, für die noch kein Exekutionstitel besteht. Auch nichttitulierte Forderungen sind aber zu bilanzieren.