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Anerkennung bei der Betriebsprüfung präjudiziert nicht das Strafverfahren

SteuerrechtRdW 1990, 62 Heft 2 v. 1.2.1990

Die E des VwGH vom 18. 10. 1988, 86/14/0142, verdient vom Sachverhalt her und in der rechtlichen Beurteilung Aufmerksamkeit:

Die Finanzverwaltung (hier FLD Steiermark) nimmt Hinzuschätzungen auch wegen relativ geringfügiger Privatanteile zum Anlaß, ein Finanzstrafverfahren wegen vorsätzlicher Abgabenverkürzung durchzuführen.

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