Der VwGH hat sich jüngst mit der Frage der Zurechnung von Wirtschaftsgütern beim Finanzierungsleasing befaßt (17. 10. 1989, 88/14/0189). Höchstgerichtliche Aussagen zu diesem Themenbereich sind trotz der ständig wachsenden Bedeutung des Leasinggeschäftes selten. Kommt es einmal zu einem Verfahren beim VwGH, so ist dessen Ergebnis doppelt interessant.