ABGB § 1002
AGBöKr: Pkt 4
Der über ein Konto Zeichnungsberechtigte kann nicht über die Vertragsposition des Kontoinhabers verfügen; er ist daher ohne spezielle Vollmacht nicht zum Abschluß eines Kreditvertrages, auch nicht in der Form der Ausnutzung eines von der Bank einseitig zur Verfügung gestellten „Kreditrahmens“, berechtigt.