EStG § 18 Abs 1 Z 7
Gebrauchte Wirtschaftsgüter können Gegenstand einer (sonderausgabenbegünstigten) Sachspende sein. Ihre Höhe bestimmt sich nach dem gemeinen Wert.
BFH 23. 5. 1989, X R 17/85
EStG § 18 Abs 1 Z 7
Gebrauchte Wirtschaftsgüter können Gegenstand einer (sonderausgabenbegünstigten) Sachspende sein. Ihre Höhe bestimmt sich nach dem gemeinen Wert.
BFH 23. 5. 1989, X R 17/85