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Das Aktivierungsverbot für unkörperliche Wirtschaftsgüter nach § 4 Abs 1 EStG 1988

SteuerrechtOliver HerzogRdW 1990, 29 Heft 1 v. 1.1.1990

Nach § 4 Abs 1 vorletzter Satz EStG 1988 darf für unkörperliche Wirtschaftgüter des Anlagevermögens ein Aktivposten nur dann angesetzt werden, wenn sie entgeltlich erworben wurden.

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