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Rechtspolitische Überlegungen zum Arbeitskameradenhaftungsprivileg

ArbeitsrechtDoris FabschitzRdW 1990, 17 Heft 1 v. 1.1.1990

I. Einleitung

Abweichend von den allgemeinen schadenersatzrechtlichen Grundsätzen sind im Sozialversicherungsrecht zwei „Haftungsprivilegien“ zu finden. § 332 Abs 5 ASVG beinhaltet das „Arbeitskameradenhaftungsprivileg“, während § 333 ASVG das „Dienstgeberhaftungsprivileg“ behandelt. Ausgehend von einer Gegenüberstellung dieser beiden Regelungen sollen unter Einbeziehung der deutschen Lösung Überlegungen über eine mögliche Neugestaltung der Haftung bei Arbeitsunfällen angestellt werden.

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