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Unterlassung, Beseitigung und ...?

WirtschaftsrechtHarald Schmidt*)*)Der Verf war am Verfahren als Parteienvertreter beteiligt.RdW 1990, 2 Heft 1 v. 1.1.1990

„Wie ist die Welt so groß und weit ...“ mag einer denken, der einen unbefangenen Blick auf die Ansprüche und deren Durchsetzung im Wettbewerbsrecht tut:

§ 14 UWG gibt einen Unterlassungsanspruch§ 15 UWG schließt den Beseitigungsanspruch ein

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