„Wie ist die Welt so groß und weit ...“ mag einer denken, der einen unbefangenen Blick auf die Ansprüche und deren Durchsetzung im Wettbewerbsrecht tut:
§ 14 UWG gibt einen Unterlassungsanspruch§ 15 UWG schließt den Beseitigungsanspruch ein„Wie ist die Welt so groß und weit ...“ mag einer denken, der einen unbefangenen Blick auf die Ansprüche und deren Durchsetzung im Wettbewerbsrecht tut:
§ 14 UWG gibt einen Unterlassungsanspruch§ 15 UWG schließt den Beseitigungsanspruch ein