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Zur Behandlung von organschaftlichen Verlusten nach Auflösung der Organschaft

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 1990, 464 Heft 12 v. 1.12.1990

GewStG: §§ 1 Abs 2 Z 2, 6 Abs 2

Verluste einer Organgesellschaft, die während der Dauer einer gewerbesteuerlichen Organschaft entstanden sind, können auch nach Beendigung der Organschaft nur vom maßgebenden Gewerbeertrag des Organträgers abgesetzt werden.

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