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Künstlerische Tätigkeit eines Unterhaltungsmusikers - Johann Strauß war doch Künstler

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 1990, 463 Heft 12 v. 1.12.1990

EStG §§ 22, 23

1. Der kunstvolle Vortrag von Musikwerken kann auch dann als künstlerische Tätigkeit angesehen werden, wenn es sich um einen der Stimmung willen und nicht in einem künstlerischen Rahmen gehaltenen Vortrag handelt.

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