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Sonderausgaben für ein „Kleingartenhaus“; Zurechnung von Provisionszahlungen; Zurechnung von Zahlungen an die Ehegattin

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 1990, 422 Heft 11 v. 1.11.1990

EStG: § 18 Abs 1 Z lit b

Auch ein Kleingartenhaus (hier mit einer Wohnfläche von 47 m²) kommt als Eigenheim in Betracht, wenn es dazu geeignet ist, ganzjährige, wenn auch nur bescheidene Wohnbedürfnisse zu befriedigen. Maßgeblich sind die tatsächlichen Verhältnisse, auf die Flächenwidmung kommt es nicht an.

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