EStG §§ 16, 19
Daß im Zeitpunkt der Anzahlung für Reparaturkosten noch keine völlige Sicherheit über die Höhe der schließlich tatsächlich bei den Handwerkern auflaufenden Ansprüche aus Reparaturleistungen besteht, hindert nicht die Einstufung der Anzahlungen als Instandhaltungsaufwand.